Ultraschalluntersuchungen

Laut Mutterschaftsrichtlinien sind für gesetzlich versicherte Patientinnen 3 Ultraschall­unter­­such­un­gen während der Schwangerschaft vorgesehen: zwischen 8+0 bis 11+6. Schwanger­schaftswoche, 8+0 bis 11+6. Schwanger­schafts­woche und in der 28+0 bis 31+6. Schwangerschaftswoche. Bei medizinischer Notwendigkeit oder kontrollbedürftigen Befunden führen wir selbstverständlich weitere Ultraschalluntersuchungen durch. Die dabei entstehenden Kosten werden von der Kranken­kasse getragen.
Wir möchten betonen, dass die durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen drei Ultraschalluntersuchungen vom Gesetz­geber als ausreichend erachtet werden. Wie stark aber Ihr persönliches Bedürfnis nach mehr Kon­trolle und zusätzlicher Sicherheit ist, bestimmen Sie ganz allein.
Wir bieten daher allen unseren Schwangeren an, zusätzliche Ultra­schall­untersuchun­gen auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Es kann sich dabei um nur eine zusätzliche Ultra­schallunter­suchung oder aber um regelmäßige Ultraschall­unter­suchungen einmal pro Monat im Verlauf der gesamten Schwangerschaft handeln.