Laut Mutterschaftsrichtlinien sind für gesetzlich versicherte Patientinnen 3 Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen: zwischen 8+0 bis 11+6. Schwangerschaftswoche, 8+0 bis 11+6. Schwangerschaftswoche und in der 28+0 bis 31+6. Schwangerschaftswoche. Bei medizinischer Notwendigkeit oder kontrollbedürftigen Befunden führen wir selbstverständlich weitere Ultraschalluntersuchungen durch. Die dabei entstehenden Kosten werden von der Krankenkasse getragen.
Wir möchten betonen, dass die durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen drei Ultraschalluntersuchungen vom Gesetzgeber als ausreichend erachtet werden. Wie stark aber Ihr persönliches Bedürfnis nach mehr Kontrolle und zusätzlicher Sicherheit ist, bestimmen Sie ganz allein.
Wir bieten daher allen unseren Schwangeren an, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Es kann sich dabei um nur eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung oder aber um regelmäßige Ultraschalluntersuchungen einmal pro Monat im Verlauf der gesamten Schwangerschaft handeln.