Geburtshilfe

Liebe werdende Mutter,

wir freuen uns mit Ihnen über Ihre Schwanger­­schaft. Es hat eine aufregende und schöne Zeit für Sie begonnen. Vielleicht geht es Ihnen wie vielen anderen Schwangeren und Sie sorgen sich um das Wohlergehen Ihres ungeborenen Kindes.
Diese Sorge wollen wir Ihnen nehmen, indem wir Sie umfassend informieren und Ihnen gleichzeitig eine optimale Betreuung anbieten.

Wie oft finden Untersuchungen statt?

In der Regel findet bis zur 28. Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen eine Vorsorgeuntersuchung statt. Danach alle 14 Tage. Sollte das Kind am errechneten Entbindungstermin noch nicht geboren sein, betreuen wir Sie ab diesem Zeitpunkt täglich für maximal 7 Tage. Sollten Probleme oder Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf auftreten, werden wir die Untersuchungsintervalle entsprechend anpassen.

Was wird bei der Mutterschaftsvorsorge untersucht?

Entsprechend der gesetzlich festgelegten Mutterschaftsrichtlinien wird neben regelmäßigen Blutdruck- und Urinkontrollen bei jeder Vorsorge ein Tastbefund des Muttermundes erhoben, um Frühgeburtsbestrebungen auszuschließen.
Ferner wird das Gebärmutterwachstum beurteilt. Zudem wird in unserer Praxis das Vaginalsekret auf seinen pH-Wert und auf seine Keimbesiedlung hin untersucht, um vaginale Infektionen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, da diese Ursache für vorzeitige Wehentätigkeit und einen vorzeitigen Blasensprung sein können. In regelmäßigen Abständen werden verschiedene Blutwerte kontrolliert.
Die regelmäßige Überprüfung der kindlichen Herztöne erfolgt ab der 28. Schwangerschaftswoche gekoppelt an die Wehenschreiberuntersuchung (CTG).

Ultraschalluntersuchungen

Laut Mutterschaftsrichtlinien sind für gesetzlich versicherte Patientinnen 3 Ultraschall­unter­­such­un­gen während der Schwangerschaft vorgesehen: zwischen 8+0 bis 11+6. Schwanger­schaftswoche, 8+0 bis 11+6. Schwanger­schafts­woche und in der 28+0 bis 31+6. Schwangerschaftswoche. Bei medizinischer Notwendigkeit oder kontrollbedürftigen Befunden führen wir selbstverständlich weitere Ultraschalluntersuchungen durch. Die dabei entstehenden Kosten werden von der Kranken­kasse getragen.

Wir möchten betonen, dass die durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen drei Utraschalluntersuchungen vom Gesetzgeber als ausreichend erachtet werden.

Seit 2021 ist es laut Strahlenschutzverordnung verboten, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch der Schwangeren durchzuführen.

Das heisst, die Ärztin/der Arzt muss eine medizinische Notwendigkeit sehen (medizinische Indikation), um weitere zusätzliche Ultraschalle durchzuführen zu können. Eine medizinische Notwendigkeit, ist zum Beispiel eine Überprüfung des Wachstums des Kindes.

Die Feststellung des Geschlechtes des Kindes ist keine medizinische Notwendigkeit.

Ultraschalluntersuchungen sind nach wie vor unschädlich und ungefährlich für ihr Kind!

Pränataldiagnostik

Mithilfe der Pränataldiagnostik können manche Fehlbildungen und Erkrankungen des Kindes bereits vor der Geburt ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Pränataldiagnostik bieten wir Ihnen an:

Erst-Trimester-Screening in der 11+1 bis 13+6 SSW

Im Mittelpunkt der Untersuchung steht eine umfassende Ultraschalluntersuchung ihres Kindes, bei der die Nackentransparenz (NT) ihres Kindes gemessen wird. Es können verschiedene Fehlbildungen ihres Kindes mit einer großen Wahrscheinlichkeit aufgedeckt und/oder mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.

Hier geht es v.a. um Fehlbildungen, die auf verschiedene Chromosomenstörungen (häufigste Chromosomenstörung ist die Trisomie 21 = Down Syndrom) zurück zu führen sind. Das Risiko für Chromosomenstörungen steigt mit mütterlichem Alter an. Jedoch können auch Kinder jüngerer Mütter betroffen sein.

NIPT (Nicht-invasiver Pränatal-Test)

Hier bieten wir Ihnen die Durchführung des PRAENA-TESTES an. Es erfolgt eine Blutentnahme bei Ihnen zur Feststellung von Chromosomenstörungen bei ihrem ungeborenen Kind.

Doppler-Sonographie (Blutflussuntersuchung)

Bei der Doppler-Sonographie handelt es sich um eine Messung der Durchblutung der mütterlichen und kindlichen Gefäße, die farbig und akustisch dargestellt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel zwischen der 26. und 38. SSW durchgeführt und kann Hinweise auf eine mütterliche oder kindliche Erkrankung liefern.
Die Doppler-Sonographie macht frühzeitig Veränderungen erkennbar, bei denen dann ein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht, z.B. in einer intensiveren Betreuung.
Ist die Blutflussuntersuchung unauffällig, können Sie beruhigt sein: Ihr Risiko für verschiedene Schwangerschafts-Erkrankungen ist dann deutlich geringer und gibt Ihnen Sicherheit für das Wohlergehen ihres ungeborenen Kindes.

Infektionskrankheiten

In den Mutterschaftsrichtlinien ist die Untersuchung auf verschiedene Infektionskrankheiten vorgeschrieben, da sie zum Teil erhebliche Schäden des Kindes nach sich ziehen können. Zu diesen Erkrankungen gehören Röteln, Windpocken, Syphilis, Chlamydien, Hepatitis B und HIV. Für den HIV-Test ist allerdings Ihre Zustimmung erforderlich.

Toxoplasmose und Cytomegalie

Toxoplasmose kann durch den Genuss von rohem Fleisch und/oder engen Kontakt zu Katzen übertragen werden. Cytomegalie ist die häufigste angeborene Viruserkrankung. Besonders gefährdet sind Schwangere, die engen Kontakt zu Säuglingen und Kleinkindern bis zum Grundschulalter haben.
Bei Erwachsenen verursachen diese Infektionen keine Krankheitszeichen. Infiziert sich jedoch eine Schwangere mit diesen Erregern, sind beim Kind Fehlbildungen, insbesondere im Bereich des Gehirns möglich. Je nach häuslicher und beruflicher Situation kann es daher sinnvoll sein, mittels einer Blutentnahme abzuklären, ob bei Ihnen bereits ein Infektionsschutz besteht und damit eine Gefährdung Ihres Kindes ausgeschlossen ist.

Streptokokken der Gruppe B

Streptokokken der Gruppe B sind Bakterien, die bei ca. 30% der Schwangeren in der Scheide oder im Darm vorkommen. Während der Schwangerschaft ist dieser Keim ungefährlich und bereitet auch keine Beschwerden.
Sehr selten kommt es vor, dass sich das Baby im Geburtskanal ansteckt. Aber dann kann eine schwerwiegende Infektion innerhalb der ersten 2 bis 10 Lebenstage des Neugeborenen die Folge sein.
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie Streptokokken der Gruppe B haben, sollte 4-6 Wochen vor der Entbindung ein Abstrich aus der Scheide erfolgen. Liegt tatsächlich eine Besiedlung der Scheide vor, wird die Gabe eines Antibiotikums während der Geburt notwendig. Damit wird das Übertragen der Streptokokken auf das Kind häufig vermieden und eine Infektion in den meisten Fällen verhindert.

Schwangerschaftsdiabetes

Diabetes mellitus ist die Bezeichnung für die sogenannte „Zuckerkrankheit“. Eine Sonderform stellt der Gestationsdiabetes dar, bei dem es sich um eine erstmals in der Schwangerschaft festgestellte Zuckerstoffwechselstörung handelt. Durch den veränderten Stoffwechsel in der Schwangerschaft fehlt dem Körper in diesem Fall die erforderliche Insulinmenge zum Zuckerabbau aus dem Blut.
Die Schwangeren haben selten Beschwerden, während die Kinder im Mutterleib stark an Gewicht zunehmen und durch eine erhöhte Fruchtwassermenge oft zu früh geboren werden. Nach der Geburt besteht dann für die Kinder ein erhöhtes Risiko für Atemstörungen und Unterzuckerungen.
Um einen Schwangerschaftsdiabetes zuverlässig zu erkennen, ist ein spezieller Zuckerbelastungstest, der sogenannte Orale Glukose Toleranz Test (OGTT) erforderlich. Dabei wird der mütterliche Blutzucker nüchtern und eine Stunde nach dem Trinken einer Zuckerlösung gemessen.
Wird ein erhöhter Blutzuckerwert festgestellt, reicht oft schon eine einfache Ernährungsumstellung mit dem Verzicht auf Zucker, Weißmehl und gesüßten Getränken zugunsten von Vollkornprodukten und mehr Gemüse, um die Werte zu optimieren. Eine Beratung in einer Fachpraxis für Diabetologie unterstützt diese Maßnahmen.
Glücklicherweise übernehmen inzwischen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diesen Test, sodass er routinemäßig bei jeder Schwangeren durchgeführt wird.

Akupunktur in der Schwangerschaft

Akupunktur und chinesische Medizin sind gerade in der Schwangerschaft ausgezeichnete Methoden, mit denen auftretende Beschwerden sanft, nebenwirkungsfrei und natürlich behandelt werden können. Schwangere Patientinnen sind in der Regel gesund. Ihre Beschwerden basieren nach
chinesischer Sichtweise auf leichten Disharmoniemustern, die einem regulativem Verfahren wie der Akupunktur sehr gut zugänglich sind. Akupunktur bessert Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Sodbrennen, Schlafstörungen, Migräne, Wassereinlagerungen und Rückenschmerzen sogar um Vieles mehr als die schulmedizinische Therapie, die auf Grund der Belastung bei Schwangeren oftmals ausscheidet.
Die geburtsvorbereitende Akupunktur hat mittlerweile in vielen Praxen, Krankenhäusern und Hebammenpraxen Einzug
gehalten, konnte doch in langjährigen Studien bewiesen werden, dass ihre Anwendung die Entbindungszeiten stark reduziert und damit die Geburt für die Frauen deutlich erleichtert. Sie kann während der Routine-CTG-Untersuchung ab der 36. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden, jeweils einmal pro Woche über vier Wochen.
Bei kindlicher Beckenendlage kann ab der 34. Schwangerschaftswoche ein Wendungsversuch mittels Akupunktur/Moxibution unternommen werden. Ca. 30 Prozent der Kinder drehen sich unter dieser Therapie in Schädellage.
Auch Probleme im Wochenbett, z.B. Stillprobleme und Milchstau, mangelnde Rückbildung der Gebärmutter, Darmträgheit, etc. lassen sich sehr gut durch Akupunktur und chinesische Medizin behandeln.

Kinesiotaping

Verschiedene Schwangerschaftsbeschwerden, z.B. Schmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule oder des Schambeines können durch die fachgerechte Anlage eine Kinesiotapes häufig gelindert werden.

Was nun?

Viele der oben genannten Angebote sind leider nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch halten wir die aufgeführten Angebote aus medizinischer Sicht für empfehlenswert und sinnvoll und dem aktuellen medizinischen Wissensstand angepasst. Daher bieten wir Ihnen diese Untersuchungen und Therapien als kostenpflichtige Zusatzleistungen an und berechnen nach der amtlichen Gebühren-
ordnung für Ärzte.
Ob und in welchem Umfang Sie unser Angebot annehmen, bestimmen ganz allein Sie selbst.

Wenn Sie noch unsicher sind oder Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, ob und welche Maßnahmen und Untersuchungen in Ihrem Fall und für Sie speziell empfehlenswert sind.