Krebsvorsorge

Liebe Patientin,

Sie kommen zur Krebsvorsorgeuntersuchung – und das ist gut so. Bei den meisten Krebsarten ist die Früherkennung besonders wichtig: Je eher eine Krebserkrankung erkannt wird, umso besser sind die Heilungschancen und umso niedriger die Sterblichkeitsraten.
Wir möchten Sie daher über die verschiedenen Diagnosemöglichkeiten der unterschiedlichen Krebsarten informieren. Dabei unterscheiden wir zwischen den gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und darüber hinausgehenden individuellen Untersuchungen, die wir für sinnvoll halten, deren Kosten aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Vorsorge bei Gebärmutterhalskrebs:

Es gibt organisatorische Änderungen bei der Krebsfrüherkennung – weitere Infos hierzu folgen!

Gesetzliche Vorsorge bei Brustkrebs:

• Tastuntersuchung ab 30 Jahren
• Mammografie ab 50 Jahren

Gerade bei Brustkrebs, der häufigsten Krebsart bei Frauen, ist die Vorsorge besonders wichtig. Glücklicherweise sind in den letzten Jahren die Chancen Brustkrebs frühzeitig zu diagnostizieren und erfolgreich zu behandeln, deutlich gewachsen. Je früher Brustkrebs erkannt wird, umso besser stehen die Chancen auf eine vollständige Heilung.
Bei der gesetzlichen Krebsvorsorge wird die Brust ab einem Alter von 30 Jahren abgetastet.
Zusätzlich wird zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr eine digitale Mammografie, eine Röntgenuntersuchung der Brust, im Rahmen des Mammografie-Screenings empfohlen. Eine Mammografie kann bei Patientinnen, die z.B. einer Risikogruppe angehören, auch schon vor dem 50. Lebensjahr sinnvoll sein.
Wir beraten Sie gerne über die Notwendigkeit einer Mammografie bei Ihnen persönlich und überweisen Sie gegebenenfalls an eine uns bekannte Praxis.

Individuelle Vorsorge bei Brustkrebs:

• Ultraschalluntersuchung der Brust

Mammografie und Mammasonografie sind sich ergänzende Methoden, die gemeinsam die größtmögliche Sicherheit der Früherkennung von Brustkrebs ergeben.
Die Mammasonografie, eine Ultraschalluntersuchung der Brust, ist mittlerweile fester Bestandteil der Brustdiagnostik geworden. Es können mit dieser Methode kleine gutartige Veränderungen, wie z.B. Zysten, aber auch bösartige Veränderungen wie Brustkrebs entdeckt werden; oft früher als durch die alleinige Tastuntersuchung.
Eine Mammasonografie kann in jedem Alter durchgeführt werden und ist insbesondere bei dichtem und knotigem Drüsengewebe sehr aussagekräftig. Es entsteht keine Strahlenbelastung des Körpers durch Röntgenstrahlung. Wir empfehlen Ihnen zusätzlich zur Selbstabtastung und der Tastuntersuchung durch die Ärztin eine Ultraschalluntersuchung der Brust einmal pro Jahr durchführen zu lassen.

Gesetzliche Vorsorge bei Darmkrebs:

• Immunologischer Stuhltest auf verdecktes Blut ab 50 Jahren
• Tastuntersuchung ab 50 Jahren
• Darmspiegelung ab 55 Jahren

Ab dem 50. Lebensjahr gehören die Tastuntersuchung des Enddarmes, sowie regelmäßige Stuhltests auf verdecktes Blut zur Darmkrebsfrüherkennung in den Rahmen der Krebsvorsorge.

Zu einer Darmspiegelung überweisen wir Sie gerne zu einem Gastroenterologen. Erste Fragen zur Durchführung, zu den Vorteilen und auch Risiken dieser Untersuchung beantworten wir Ihnen gerne.

Gesetzliche Vorsorge bei Blasenkrebs:

• keine

Die Anzahl der Neuerkrankungen bei Blasenkrebs steigt kontinuierlich und ist mittlerweile höher als die Neuerkrankungsrate bei Gebärmutterhalskrebs. Trotzdem wird zur Zeit von den Krankenkassen keine Vorsorgeuntersuchung angeboten.
Besonders betroffen sind Beschäftigte in der Chemie-, Farb- oder Lederindustrie, Raucher und Friseure.

Individuelle Vorsorge bei Blasenkrebs:

• NMP22 BladderChek Test

Mit diesem Test lässt sich im Urin schnell, einfach und mit einer hohen Zuverlässigkeit ein Tumormarker des Blasenkrebses nachweisen. Und dies schon sehr früh, wenn noch keine anderen sichtbaren Hinweise, wie z.B. Blut im Urin, vorhanden sind, da dieser Test ein Protein bestimmt, das als Indikator für einen Blasentumor gilt. Kann das Protein nachgewiesen werden sind weitere Untersuchungen beim Urologen notwendig. Der Test kann problemlos während Ihres Arztbesuchs durchgeführt werden. Ein früh erkannter Tumor lässt sich oftmals organerhaltend und mit guter Langzeitprognose behandeln.

Was nun?

Viele der oben genannten Untersuchungen sind leider nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch halten wir die aufgeführten Untersuchungen aus medizinischer Sicht für empfehlenswert und sinnvoll und dem aktuellen medizinischen Wissensstand angepasst. Daher bieten wir Ihnen diese Untersuchungen als kostenpflichtige Zusatzleistungen an und berechnen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte.
Ob und in welchem Umfang Sie unser Angebot annehmen, bestimmen ganz allein Sie selbst.

Wenn Sie noch unsicher sind oder Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, ob und welche Maßnahmen und Untersuchungen in Ihrem Fall und für Sie speziell empfehlenswert sind.