Ultraschalluntersuchungen

Laut Mutterschaftsrichtlinien sind für gesetzlich versicherte Patientinnen 3 Ultraschall­unter­­such­un­gen während der Schwangerschaft vorgesehen: zwischen 8+0 bis 11+6. Schwanger­schaftswoche, 8+0 bis 11+6. Schwanger­schafts­woche und in der 28+0 bis 31+6. Schwangerschaftswoche. Bei medizinischer Notwendigkeit oder kontrollbedürftigen Befunden führen wir selbstverständlich weitere Ultraschalluntersuchungen durch. Die dabei entstehenden Kosten werden von der Kranken­kasse getragen.
Wir möchten betonen, dass die durch die Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen drei Ultraschalluntersuchungen vom Gesetz­geber als ausreichend erachtet werden. Wie stark aber Ihr persönliches Bedürfnis nach mehr Kon­trolle und zusätzlicher Sicherheit ist, bestimmen Sie ganz allein.
Wir bieten daher allen unseren Schwangeren an, zusätzliche Ultra­schall­untersuchun­gen auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Es kann sich dabei um nur eine zusätzliche Ultra­schallunter­suchung oder aber um regelmäßige Ultraschall­unter­suchungen einmal pro Monat im Verlauf der gesamten Schwangerschaft handeln.

 

3D/4D Ultraschalluntersuchung

Ein ganz besonderes Erlebnis für werdende Eltern stellt eine sogenannte 3D/4D Ultraschalluntersuchung dar.
Hierbei besteht die Möglichkeit ein plastisches Bild ihres sich bewegenden Kindes zu erstellen.
Um schöne Aufnahmen zu erhalten sind gute Schallbedingungen wie eine ausreichende Fruchtwassermenge und eine günstige Lage des Kindes erforderlich.
Auch der Zeitpunkt der Untersuchung ist entscheidend. Am günstigsten ist der Zeitraum zwischen der 16. und 25. SSW, aber auch früher und später können je nach Untersuchungsbedingung faszinierende Bilder oder sogar ganze Videosequenzen aufgenommen werden.
Wir können Ihnen diese auf CD abspeichern.